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Spezialisiert

Rechtsfragen rund um Kunstfehler in der Schönheitschirurgie


Unsere im Jahr 1948 gegründete Rechtsanwaltskanzlei vertritt deutschlandweit - ausschließlich – Patientinnen und Patienten, die

Opfer von fehlerhaften kosmetischen Behandlungen geworden sind.


Die Vertretung dieser Fälle erfordert eine genaue Einschätzung der speziellen rechtlichen und medizinischen Thematiken. Besonders die Thematik „Aufklärung über Risiken“ spielt bei schönheitschirurgischen Eingriffen, die in der Regel medizinisch nicht zwingend indiziert sind,

eine große Rolle und bedarf einer spezialisierten Beurteilung, zumal

nicht selten nachhaltige Entstellungen die Folge von Kunstfehlern bei kosmetischen Eingriffen sind.   

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Ist die Operation nicht wie gewünscht
erfolgt oder hat sie nicht den gewünschten
Erfolg gebracht, stellt sich die Frage,
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Wann verjähren Kunstfehler bei
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